Dienstag, 22. Mai 2012

Atomtransport nach Lubmin

Wie vor kurzem bekannt wurde, ist ein Atomtransport nach Lubmin noch in dieser Woche geplant. So berichtete contrAtom. Es handelt sich laut Betreiber EnBW um zwei Dampferzeuger sowie zwei Motoren, die am Donnerstag, 24.05., auf dem Wasserweg zur weiteren Bearbeitung durch die Energiewerke Nord GmbH nach Lubmin transportiert werden sollen. Durch die Dampferzeuger wurde radioaktives Speisewasser gepumpt, sie wiegen jeweils rund 160 Tonnen. Die aus Obrigheim stammenden Teile sollen in Lubmin für die Endlagerung vorbereitet werden. Danach sollen sie dann wieder nach Obrigheim zurück, um dort auf die Endlagerung zu warten. Andere Teile sollen "freigemesen" werden, und in den konventionellen Rohstoffkreislauf zurück geführt werden. Die Teile strahlenden dann zwar noch immer, jedoch unter den angegebenen Messwerten.

Im Zwischenlager Nord ist noch viel Platz, so kommen immer neue Pläne, was so alles in die Hallen bei Greifswald soll. Auch beim dem Reaktor des Forschungsschiffes "Otto Hahn" werden die Stimmen nun lauter, den Reaktordruckbehälter in Lubmin zu lagern. Die Brennstäbe wurden bereits nach Lubmin transportiert.

Dienstag, 6. März 2012

Nach Castor-Transporten - vier Gewahrsamnahmen rechtswidrig

(dpa/mv) Das Amtsgericht Wolgast hat vier Gewahrsamnahmen von AtomkraftgegnerInnen als rechtswidrig eingestuft, die sich an Protesten gegen Castor-Transporte ins Zwischenlager Nord bei Lubmin beteiligt hatten. Die betroffenen AtomkraftgegnerInnen seien nicht wie gesetzlich vorgeschrieben innerhalb weniger Stunden einem Richter zur Anhörung vorgeführt worden, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast der Nachrichtenagentur dpa. Nach den Transporten im Dezember 2010 und Februar 2011 waren 22 Castor-Gegner vor Gericht gezogen, um nachträglich feststellen zu lassen, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war.
16 Beschwerden wurden zurückgewiesen, zwei Verfahren wurden an das Verwaltungsgericht verwiesen. Nach Ansicht der KlägerInnen hatte die Polizei das sogenannte Unverzüglichkeitsgebot verletzt, weil sie stundenlang ohne richterliche Anhörung in der Gefangenensammelstelle Wolgast festgehalten worden waren.
Bei den Transporten mit hoch radioaktivem Abfall aus Karlsruhe und Frankreich war es in Mecklenburg-Vorpommern zu meist friedlichem Protest von Castor-GegnerInnen gekommen. Bei dem Transport im Februar 2011 kam es zu 104 Gewahrsamnahmen, zwei Monate zuvor hatte die Polizei 74 Gewahrsamnahmen angeordnet. Die Kläger hatten vor Gericht argumentiert, dass damit ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit verletzt worden sei.


Artikel auch hier zu finden.

Keinen Anschein der Legalität geben

Verfahren am Amtsgericht Potsdam gegen Anti-Atom-Aktivisten nach kurzer
Verhandlung auf Kosten der Staatskasse eingestellt

Vor gut einem Jahr fuhren fünf Castorbehälter aus Karlsruhe in das Zwischenlager Nord bei Lubmin. Für viele Menschen war das ein Grund, ihren Protest an und auf die Schiene zu bringen. In der vorpommerschen Doppelstadt Ribnitz-Damgarten gab es neun Menschen, die den Castortransport mit einer Blockade  für mehr als 30 Minuten aufhielten. Der Castortransport ist bis an die Blockade heran gefahren.
Die Polizei löste die Blockade auf und die Menschen gingen freiwillig vom Gleis. Sonst, so die Aussage des Einsatzleiters, begingen die DemonstrantInnen eine Ordnungswidrigkeit. Es folgte das übliche Prozedere der Personalienaufnahme und kleinere Diskussionen mit den Beamtinnen.

Die Bußgeldbescheide wurden ignoriert, Einsprüche geschrieben und auf die Einstellung gewartet. Das Gericht setzte einen Verhandlungstermin fest. Es wurde ernst.  Viele, bis auf Andreas Ben Kleinschmidt zahlten. Kleinschmidt suchte sich Unterstützung und fand sie schnell in der Anti-Atom Bewegung. Hanna Poddig erklärte sich bereit, ihn als Rechtsbeistand vor Gericht zu unterstützen.

In der Verhandlung eröffnete Poddig ihre Diskussion umgehend mit ihrem Anliegen: Versammlungen auf Gleisen machen ein Bußgeld unmöglich, solange die Menschen nach Auflösung freiwillig gehen. Die Richterin stand dem Anliegen positiv gegenüber, verwickelte sich jedoch immer wieder in Widersprüche. Sie war zudem der Meinung, dass die Teilnahme bei angemeldeten Versammlungen Geld koste. Dies nahm sie nach Protest der angereisten ZuschauerInnen aber wieder zurück. Poddig gab mehrfach an, dass ein Gutachten existiere, welches die Legitimation von Gleisblockaden belege. Die Richterin dem Gutachten zwar zugeneigt, hielt den Fall der Blockade bei Ribnitz keineswegs darauf anwendbar. Gründe nannte sie dafür jedoch keine. Als der Beschuldigte auf Nachfrage der Richterin erklärte, wie kalt es an diesem Morgen war, und wie lange er von der Polizei festgehalten worden war, wurde das Verfahren eingestellt. Die Richterin wollte nicht den Anschein vermitteln, Gleisblockaden seien legal, obwohl sie es unterschwellig blicken lies.