Dienstag, 6. März 2012

Keinen Anschein der Legalität geben

Verfahren am Amtsgericht Potsdam gegen Anti-Atom-Aktivisten nach kurzer
Verhandlung auf Kosten der Staatskasse eingestellt

Vor gut einem Jahr fuhren fünf Castorbehälter aus Karlsruhe in das Zwischenlager Nord bei Lubmin. Für viele Menschen war das ein Grund, ihren Protest an und auf die Schiene zu bringen. In der vorpommerschen Doppelstadt Ribnitz-Damgarten gab es neun Menschen, die den Castortransport mit einer Blockade  für mehr als 30 Minuten aufhielten. Der Castortransport ist bis an die Blockade heran gefahren.
Die Polizei löste die Blockade auf und die Menschen gingen freiwillig vom Gleis. Sonst, so die Aussage des Einsatzleiters, begingen die DemonstrantInnen eine Ordnungswidrigkeit. Es folgte das übliche Prozedere der Personalienaufnahme und kleinere Diskussionen mit den Beamtinnen.

Die Bußgeldbescheide wurden ignoriert, Einsprüche geschrieben und auf die Einstellung gewartet. Das Gericht setzte einen Verhandlungstermin fest. Es wurde ernst.  Viele, bis auf Andreas Ben Kleinschmidt zahlten. Kleinschmidt suchte sich Unterstützung und fand sie schnell in der Anti-Atom Bewegung. Hanna Poddig erklärte sich bereit, ihn als Rechtsbeistand vor Gericht zu unterstützen.

In der Verhandlung eröffnete Poddig ihre Diskussion umgehend mit ihrem Anliegen: Versammlungen auf Gleisen machen ein Bußgeld unmöglich, solange die Menschen nach Auflösung freiwillig gehen. Die Richterin stand dem Anliegen positiv gegenüber, verwickelte sich jedoch immer wieder in Widersprüche. Sie war zudem der Meinung, dass die Teilnahme bei angemeldeten Versammlungen Geld koste. Dies nahm sie nach Protest der angereisten ZuschauerInnen aber wieder zurück. Poddig gab mehrfach an, dass ein Gutachten existiere, welches die Legitimation von Gleisblockaden belege. Die Richterin dem Gutachten zwar zugeneigt, hielt den Fall der Blockade bei Ribnitz keineswegs darauf anwendbar. Gründe nannte sie dafür jedoch keine. Als der Beschuldigte auf Nachfrage der Richterin erklärte, wie kalt es an diesem Morgen war, und wie lange er von der Polizei festgehalten worden war, wurde das Verfahren eingestellt. Die Richterin wollte nicht den Anschein vermitteln, Gleisblockaden seien legal, obwohl sie es unterschwellig blicken lies.

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